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Pflicht ab 19.06.2026 · § 356a BGB

Der Widerrufsbutton
für jeden Onlineshop.

Ab dem 19. Juni 2026 muss jeder Shop Verbrauchern eine digitale Widerrufsfunktion bieten. Unser Open-Source-Button macht das in 2 Minuten — kostenlos registrieren, Snippet einbauen, fertig. Inklusive automatischer Eingangsbestätigung mit Zeitstempel, auf jeder Website.

Live-Demo — probier es aus

Warum du das brauchst

Die neue Pflicht trifft praktisch jeden B2C-Onlineshop. Wer sie nicht umsetzt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.

Rechtskonform

Zweistufiges Verfahren, korrekte Beschriftung („Vertrag widerrufen" → „Widerruf bestätigen"), Datensparsamkeit — genau nach § 356a BGB.

Universal

Ein Script-Tag. Funktioniert auf Shopify, WooCommerce, WordPress, Wix oder jeder eigenen Seite.

Open Source

MIT-Lizenz, kein Tracking, keine Abhängigkeiten. Du kannst alles selbst prüfen und hosten.

Kostenlos registrieren & einbauen

Trage deine Shop-Daten ein, sieh die Vorschau live, registriere dich kostenlos. Du bekommst per E-Mail (Double-Opt-In) dein fertiges Einbettungs-Snippet. Wir speichern nur deine Stammdaten als Shop-Betreiber — die einzelnen Widerrufe deiner Kunden werden nie gespeichert, nur an dich weitergeleitet.

Shop-Daten
Dorthin gehen die Widerrufe. Diese Adresse bestätigst du per Mail.
Widerrufsbutton-Konfiguration
Vorschau

Nach der Bestätigung platzierst du den Platzhalter <div id="zrapp-widerruf"> dort, wo der Button erscheinen soll — z. B. im Footer, gut sichtbar und ohne Login erreichbar.

Die Rechtslage in Kürze

⚠️ Hinweis: Diese Seite und das Tool sind eine technische Hilfe und ersetzen keine Rechtsberatung. Prüfe die Einbindung im Zweifel mit deinem Anwalt.

Auftragsverarbeitung (AVV)

Wenn du dich registrierst, verarbeiten wir in deinem Auftrag personenbezogene Daten deiner Kund:innen (Name, Bestellnummer, E-Mail), um in deinem Namen die gesetzliche Eingangsbestätigung zu versenden und dich zu benachrichtigen. Das macht uns zum Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Mit der Registrierung schließt du den vollständigen Auftragsverarbeitungsvertrag (Version 1.0) elektronisch ab.

→ Vollständigen AVV lesen