Shopify-App · ESPR, Batterieverordnung, PPWR

Digitaler Produktpass für Shopify — ein Pass je Produkt, öffentlich abrufbar

Pässe im Shop anlegen, unter einer festen Adresse veröffentlichen und mit QR-Code am Produkt verlinken. Mit den Feldern der Batterieverordnung, einer Materialbibliothek nach vier Rechtsakten und einer Übersicht, welche Produktgruppe wann drankommt.

Zugang anfragenTermine je Produktgruppe
Im Shopify App Store in Prüfung13 Produktgruppen eingeordnetBatteriepass ab 18.02.2027Server in Deutschland
Wofür er steht

Ein Produkt, das seine eigene Geschichte mitbringt

Der digitale Produktpass ist der Versuch, eine Lücke zu schließen: Wer ein Produkt in der Hand hält, weiß fast nichts darüber. Woraus es besteht, ob es sich reparieren lässt, was beim Entsorgen zu beachten ist — all das steht heute bestenfalls auf einem Beipackzettel, der längst weg ist. Die EU verlangt deshalb, dass diese Angaben am Produkt selbst hängen: als Code, der auf eine Seite führt, die es noch gibt, wenn die Verpackung im Müll ist.

Für den Käufer

Vor dem Kauf sehen, woraus etwas besteht und wie lange es hält. Nach dem Kauf wissen, wie es zu pflegen und zu reparieren ist.

Für den Reparaturbetrieb

Ersatzteile, Materialien und Anleitungen ohne Umweg über den Hersteller — die Voraussetzung dafür, dass Reparieren billiger bleibt als Neukaufen.

Für den Recycler

Wissen, welche Stoffe drinstecken, bevor die Maschine läuft. Das entscheidet darüber, ob Material zurückgewonnen oder verbrannt wird.

Für die Marktaufsicht

Eine Kennung, die zum Produkt gehört, und Angaben, die maschinell prüfbar sind — statt Papier in einem Ordner beim Importeur.

Für den Händler

Die Angaben, die Produktsicherheit, Verpackungs- und Ökodesign-Recht ohnehin verlangen, an einer Stelle statt in fünf Tabellen.

Die Rechtslage, ehrlich

Eine allgemeine Passpflicht gibt es nicht

Die Ökodesign-Verordnung schafft den Produktpass als Instrument, verpflichtet aber niemanden unmittelbar. Erst ein delegierter Rechtsakt für eine Produktgruppe legt fest, welche Angaben ein Pass enthalten muss und ab wann. Bis heute ist genau ein Pass verbindlich — der für Batterien, ab dem 18. Februar 2027. Zwei weitere stehen im Amtsblatt und greifen 2029 und 2030.

Wer heute „ESPR-konform" verspricht, kann das für die geplanten Produktgruppen nicht einlösen: Solange kein Rechtsakt veröffentlicht ist, weiß niemand, welche Felder er verlangen wird.
Wen es trifft

Die Pflicht hängt an der Rolle, nicht an der Firmengröße

Wer aus einem Drittland direkt einführt, ist Importeur — und trägt die Pflichten selbst, auch als reiner Onlinehändler.

Hersteller

Wer ein Produkt herstellt oder herstellen lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreibt. Eigenmarke genügt: Wer einen Karton mit seinem Logo bedrucken lässt, ist für diese Verpackung Erzeuger im Sinne der Verpackungsverordnung.

Importeur

Wer Ware aus einem Drittland erstmals in der Union in Verkehr bringt. Beim Direktimport aus Asien ist das der Shop selbst — die Batterieverordnung nimmt ihn dann genauso in die Pflicht wie den Hersteller.

Händler

Wer bereits in der Union in Verkehr gebrachte Ware weiterverkauft. Die Passpflicht liegt dann beim Vorlieferanten, die Angaben zur Produktsicherheit muss der Shop trotzdem zeigen.

Bevollmächtigter

Pässe im Auftrag eines anderen Wirtschaftsakteurs zu führen, verlangt eine schriftliche Vollmacht. Die App fragt beim Einrichten danach und hält fest, dass sie vorliegt — die Vollmacht selbst bleibt bei Ihnen.

VO (EU) 2023/1542 Art. 77 Abs. 4VO (EU) 2025/40 Art. 15VO (EU) 2023/988 Art. 16 und 19
Termine

Dreizehn Produktgruppen, nach Rechtsstand sortiert

Verbindlich heißt: Der Rechtsakt gilt und nennt einen Tag. Beschlossen heißt: Der Wortlaut steht, die Anwendung kommt später. Geplant heißt: Es gibt nur ein angekündigtes Erlassjahr — und zwischen Erlass und Geltung liegen nach der ESPR mindestens 18 Monate.

ProduktgruppeStandTerminGrundlage
Batterien
Batterien leichter Verkehrsmittel ohne Kapazitätsgrenze, Elektrofahrzeug- und Industriebatterien über 2 kWh.
verbindlichPflicht ab 18.02.2027VO (EU) 2023/1542 Art. 77
Wasch- und Reinigungsmittel
Gestufte Übergänge. Das Anlagedatum im Shop beweist nicht, wann etwas in Verkehr gebracht wurde.
beschlossenab 23.09.2029VO (EU) 2026/405 Kapitel V
Spielzeug
Ware, die vorher richtlinienkonform in Verkehr gebracht wurde, genießt Bestandsschutz.
beschlossenab 01.08.2030VO (EU) 2025/2509
Eisen und StahlgeplantErlass 2026Arbeitsplan COM(2025) 187
Textilien und Bekleidung
Oft als „Pflicht ab 2027" dargestellt. 2027 ist nur das geplante Erlassjahr; die Anwendung folgt frühestens 2029.
geplantErlass 2027Arbeitsplan COM(2025) 187
ReifengeplantErlass 2027Arbeitsplan COM(2025) 187
AluminiumgeplantErlass 2027Arbeitsplan COM(2025) 187
MöbelgeplantErlass 2028Arbeitsplan COM(2025) 187
MatratzengeplantErlass 2029Arbeitsplan COM(2025) 187
Energiebezogene Produkte und IKTgeplantErlass 2026–2030Arbeitsplan COM(2025) 187
Bauprodukte
Eigener Rechtsrahmen neben der ESPR.
geplantohne TerminVO (EU) 2024/3110 Art. 75–80
Verpackungen
Kein Produktpass, aber technische Dokumentation und Konformitätserklärung.
eigene Pflichtgilt seit 12.08.2026VO (EU) 2025/40 Art. 12
Andere Produkte
Für sie bietet die App den freiwilligen Pass an.
keine PflichtVO (EU) 2024/1781 Art. 4
Was drinsteht

Zwei Profile, ein Aufbau

Ein Profil bestimmt, welche Abschnitte und Felder ein Pass hat, ob Angaben öffentlich sind und auf welcher Ebene er gilt — Modell, Charge oder einzelnes Stück.

Batteriepass — öffentliche Angaben

VO (EU) 2023/1542 Anhang VI Teil A und Anhang XIII Nr. 1

Modell- und Einzelstückangaben in einem Pass, wie Art. 77 es verlangt

Allgemeine Batterieangaben

Erzeuger mit Anschrift und Kontaktstelle, Batteriekategorie, Modellkennung, Chargen- oder Seriennummer, Ort und Datum der Erzeugung, Gewicht, Kapazität, Zellchemie, gefährliche Stoffe, geeignetes Löschmittel, kritische Rohstoffe ab 0,1 Gewichtsprozent

Leistung und Lebensdauer

Materialzusammensetzung, CO₂-Fußabdruck, verantwortungsvolle Beschaffung, Rezyklatanteile für Kobalt, Lithium, Nickel und Blei, Anteil aus erneuerbaren Quellen, Bemessungskapazität, minimale, Nenn- und maximale Spannung, Temperaturbereich, ursprüngliche Leistungskapazität, Leistungsgrenzen, erwartete Lebensdauer in Zyklen samt Referenztestverfahren

Produktsicherheit

Hersteller und, bei Einfuhr aus einem Drittland, verantwortliche Person in der Union

Freiwilliger Produktpass

Ohne Rechtsprofil — für Produktgruppen, für die es noch keinen Rechtsakt gibt

Modell, Charge oder einzelnes Stück

Produkt

Bezeichnung, Beschreibung, Herkunftsland

Material und Zusammensetzung

Zusammensetzung, Rezyklatanteil, Recyclingfähigkeit — der Anteil, der sich am Ende stofflich verwerten lässt, ausdrücklich getrennt vom Rezyklatanteil

Pflege, Reparatur, Entsorgung

Pflegehinweise, Reparaturmöglichkeiten, Entsorgungshinweise

Produktsicherheit

Dieselben Angaben wie im Batterieprofil

Der freiwillige Pass ist sichtbar als freiwillig gekennzeichnet. Er darf nie aussehen wie ein vorgeschriebener — es gibt nichts, wozu er konform wäre.

Bibliotheken

Material und Nachweise, aus den Rechtsakten übernommen

Beide Bibliotheken listen, sie schreiben nichts vor. Was in einen Pass gehört, entscheidet der Rechtsakt für die Produktgruppe.

125
Materialien

109 davon mit Fundstelle im Rechtsakt

50
Textilfasernamen

Vorgeschriebene Bezeichnungen aus Anhang I der Textilkennzeichnungsverordnung

37
kritische Rohstoffe

Aus Anhang II der CRMA — abschließend, nicht ergänzbar

32
Nachweise und Siegel

4 davon gesetzlich: CE, EU-Konformitätserklärung, RoHS, REACH

Textilfasern dürfen nur mit den Bezeichnungen aus Anhang I benannt werden — „Baumwolle" ja, ein Fantasiename nein.
Kritische Rohstoffe nennt Anhang II der CRMA abschließend. „Nickel" allgemein steht nicht darin, nur Nickel in Batteriequalität.
10 Einträge sind als Gefahrstoff nach RoHS gekennzeichnet, 15 stammen aus der Verpackungsverordnung.
Siegel sind nach Textil und Leder, Umwelt und Energie, Soziales und Arbeit, Managementsystemen und EU-Konformität geordnet — jedes mit einem Satz, wofür es steht.
Ein übernommener Eintrag ist danach Ihre Angabe und frei änderbar.
Ablauf

In vier Schritten vom Produkt zum Pass

Ohne Code, ohne Theme-Bearbeitung.

01

Katalog abgleichen

Die App liest Produkte, Varianten und Kollektionen aus Shopify. Änderungen kommen laufend über Webhooks nach.

02

Pass ausfüllen

Ein Abschnitt nach dem anderen, mit Fundstelle an jedem Pflichtfeld. Material und Nachweise übernehmen Sie aus den Bibliotheken.

03

Freigeben und veröffentlichen

Die Fassung wird namentlich freigegeben, eingefroren und mit einer Prüfsumme versehen. Ab da hat der Pass eine feste Adresse und einen QR-Code.

04

Im Shop zeigen

Ein Klick setzt den Baustein ins Theme. Auf jeder Produktseite mit veröffentlichtem Pass stehen dann Link und QR-Code.

Veröffentlichen

Ein Pass ist ein Dokument, kein Datensatz

Eingefrorene Fassungen mit Prüfsumme

Beim Veröffentlichen entsteht ein unveränderlicher Abzug samt Prüfsumme. Änderungen erzeugen eine neue Fassung; die alte bleibt nachvollziehbar. Der Abzug wird geschrieben, bevor die Adresse darauf zeigt — ein gescannter Code läuft nie in eine Lücke.

QR-Code als GS1 Digital Link

Hat die Variante einen Barcode, entsteht die normkonforme Adressform, die Handel und Behörden lesen. Ohne Barcode vergibt die App eine eigene Kennung — und sagt sichtbar, dass sie nicht normkonform ist.

Maschinenlesbar, nicht nur lesbar

Dieselben Angaben als strukturiertes JSON unter eigener Adresse, mit Prüfsumme und Verweis auf Seite und Code. Die ESPR verlangt genau das: maschinenlesbar, strukturiert und durchsuchbar.

Öffentlich ohne Anmeldung

Die Passseite ist ohne Konto abrufbar und lädt weder Schriften noch Skripte oder Bilder von fremden Servern. Kein Tracking, keine Einwilligungsabfrage — es gäbe nichts, worin man einwilligen könnte.

Nachweise als Datei

Zertifikate und Prüfberichte hängen am Pass. Für jede Datei entscheiden Sie einzeln, ob sie öffentlich ist; nicht freigegebene bleiben unsichtbar, auch wenn jemand die Adresse errät.

Registerstand mitgeführt

Jeder Pass trägt seinen Stand gegenüber dem EU-Register — von „nicht anwendbar" über „bereit" und „eingereicht" bis „registriert". So ist auf einen Blick klar, was noch aussteht.

Register

Das digitale Produktpassregister der Kommission

Die ESPR verpflichtet die Kommission, bis zum 19. Juli 2026 ein Register aufzubauen, in dem mindestens die eindeutigen Produktkennungen gespeichert werden. Die Pflicht zur Eintragung entsteht dabei nicht aus der ESPR selbst, sondern erst mit dem Rechtsakt für die jeweilige Produktgruppe.

Bis zum 19. Juli 2026 erstellt die Kommission ein digitales Register (im Folgenden „Register"), in dem auf sichere Weise mindestens die eindeutigen Produktkennungen gespeichert werden.

VO (EU) 2024/1781 Art. 13 Abs. 1
Eine Eintragung im Register ist ausdrücklich kein Nachweis der Einhaltung.
Passdaten müssen maschinenlesbar, strukturiert und durchsuchbar sein — nicht bloß als Webseite lesbar.
Die App führt den Registerstand je Pass mit, meldet aber nicht selbsttätig an.
Im Shopify-Shop

Der Pass nützt nichts, wenn ihn niemand findet

Baustein für die Produktseite

Ein Klick öffnet den Theme-Editor mit dem fertigen Baustein — automatisch auf jeder Produktseite oder an selbst gewählter Stelle. Beschriftung, QR-Größe, Rahmen und Farben stellen Sie dort ein.

Passlink am Produkt

Adresse, Kennung und rechtliche Einordnung landen als Metafelder am Shopify-Produkt. Damit stehen sie im Admin auf der Produktseite und jedem Theme zur Verfügung.

Passstand im Produkt-Admin

Ein eigener Block auf der Shopify-Produktseite zeigt, ob ein Pass existiert und ob er veröffentlicht ist, und führt mit einem Klick hinein.

Katalog bleibt aktuell

Neue, geänderte und gelöschte Produkte kommen über Webhooks nach. Ein gelöschtes Produkt nimmt seinen Pass nicht mit — er bleibt erhalten, solange gedruckte Codes im Umlauf sein können.

Zusammenarbeit

Vier Rollen, getrennte Rechte

Leser

Sieht Pässe und Bibliotheken, ändert nichts. Schaltflächen, die er nicht benutzen darf, erscheinen gar nicht erst.

Bearbeiter

Legt Pässe an, füllt sie aus, hängt Nachweise an — veröffentlicht aber nicht.

Freigeber

Veröffentlicht. Die Freigabe wird namentlich festgehalten und mit der Fassung eingefroren.

Admin

Verwaltet zusätzlich Mitglieder, Stammdaten und Einstellungen.

Daten und Rolle

Was die App aus Ihrem Shop liest — und was sie mit den Passdaten darf

Eine einzige Leseberechtigung

read_products. Damit liest die App Produkte, Varianten und Kollektionen — Titel, Barcode, Bild, Kollektionszugehörigkeit.

Keine Bestellungen, keine Kunden

Bestell-, Kunden-, Zahlungs- und Umsatzdaten sieht sie nicht. Für keines davon besitzt sie eine Berechtigung, und ohne Berechtigung gibt Shopify sie nicht heraus.

Schreiben nur auf Zuruf

Den Passlink ans Produkt zu schreiben ist eine getrennte Berechtigung, die Sie erst erteilen, wenn Sie sie brauchen.

Produktpass-Dienstleister nach ESPR

Sobald wir einen Pass für Sie hosten, sind wir Dienstleister im Sinne von Art. 2 Nr. 32 und Art. 11 der ESPR. Daraus folgt: Wir verkaufen Ihre Passdaten nicht und verarbeiten sie ausschließlich für den Dienst.

Server in Deutschland

Anwendung und Datenbank laufen in Deutschland. Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.

Löschung nach Deinstallation

Meldet Shopify die Deinstallation, werden die Daten gelöscht. Über veröffentlichte Pässe entscheiden Sie gesondert, weil gedruckte Codes im Umlauf sein können.

Rechtliche Aspekte

Die Rechtsakte, auf die es ankommt

Jeder Absatz mit Fundstelle. Wo wir zitieren, steht der Wortlaut aus dem Amtsblatt.

Produktsicherheit

gilt seit 13.12.2024

Allgemeine Produktsicherheitsverordnung — VO (EU) 2023/988

Betrifft jedes Verbraucherprodukt, auch ohne Produktpass. Beim Verkauf im Fernabsatz müssen Hersteller, ein Verantwortlicher in der EU, eine Kennung des Produkts und Warnhinweise angegeben sein — sichtbar, bevor jemand kauft.

Gilt unabhängig von der Produktgruppe.
Der Verantwortliche in der EU muss eine Person oder ein Unternehmen mit Anschrift in der Union sein.
Warnhinweise in der Sprache des Ziellandes.
Art. 19 — Angaben beim FernabsatzArt. 16 — Verantwortlicher in der EUArt. 52 — Geltungsbeginn

Verpackungen

gilt seit 12.08.2026

Verpackungsverordnung — VO (EU) 2025/40 (PPWR)

Kein Produktpass, aber eine Pflicht, die viele Shops übersehen: Wer Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt, braucht eine technische Dokumentation nach Anhang VII und darauf aufbauend eine EU-Konformitätserklärung.

Bevor die Erzeuger Verpackungen in Verkehr bringen, führen sie das Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 38 durch oder lassen es durchführen und erstellen die in Anhang VII genannte technische Dokumentation.

VO (EU) 2025/40 Art. 15 Abs. 2
„Erzeuger" ist auch, wer Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellen lässt — also der typische Shop mit Eigenmarken-Karton.
Ausnahme: Ist dieser ein Kleinstunternehmen UND sitzt der Verpackungslieferant im selben Mitgliedstaat, gilt der Lieferant als Erzeuger. Beides muss zutreffen.
Aufbewahrung: fünf Jahre bei Einweg-, zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen.
Je eigenständiger Verpackungsspezifikation eine eigene Erklärung.
Art. 15 Abs. 2 und 3 — Pflichten der ErzeugerAnhang VII — technische DokumentationArt. 12 — Kennzeichnung

Batteriepass

ab 18.02.2027

Batterieverordnung — VO (EU) 2023/1542

Der erste verbindliche Produktpass überhaupt und bis heute der einzige mit festem Termin. Betrifft Batterien leichter Verkehrsmittel ohne Kapazitätsgrenze sowie Elektrofahrzeug- und Industriebatterien über 2 kWh. Der Umfang der Angaben ist in Anhang XIII abschließend geregelt.

Gilt auch für Importeure — wer solche Batterien einführt, trägt die Pflicht selbst.
Anhang XIII verlangt unter anderem Materialzusammensetzung, kritische Rohstoffe, Rezyklatanteile je Metall, Leistungs- und Lebensdauerangaben.
Anhang VI Teil A regelt die Kennzeichnung, Art. 38 Abs. 6 die Chargen- oder Seriennummer.
Art. 77 — BatteriepassAnhang XIII — InhaltAnhang VI Teil A — Kennzeichnung

Der Rahmen: Ökodesign-Verordnung

in Kraft seit 18.07.2024

ESPR — VO (EU) 2024/1781

Schafft den Produktpass als Instrument, verpflichtet aber niemanden unmittelbar. Erst ein delegierter Rechtsakt für eine Produktgruppe legt fest, welche Angaben ein Pass enthalten muss und ab wann. Wer heute einen Pass anlegt, tut das freiwillig — und bereitet Daten vor, die er später ohnehin braucht.

Passdaten müssen maschinenlesbar, strukturiert und durchsuchbar sein.
Eine Eintragung im Register ist ausdrücklich kein Nachweis der Einhaltung.
Zwischen Erlass eines Rechtsakts und seiner Anwendung liegen mindestens 18 Monate.
Art. 4 — Pflichten entstehen produktgruppenweiseArt. 10 Abs. 1 — Anforderungen an die DatenArt. 13 — Register

Stoffe und Bezeichnungen

laufend

CRMA, RoHS, REACH, Textilkennzeichnung

Diese vier bestimmen, wie Material im Pass benannt und gekennzeichnet wird. Die Materialbibliothek der App richtet sich nach ihnen: Die 50 Textilfasernamen sind vorgeschrieben, die Liste kritischer Rohstoffe und die RoHS-Stoffe kommen aus den Anhängen.

Textilfasern dürfen nur mit den Bezeichnungen aus Anhang I benannt werden.
Kritische Rohstoffe: Anhang II der CRMA nennt sie abschließend — „Nickel" allgemein steht nicht darin, nur Nickel in Batteriequalität.
REACH Art. 33: Auskunftspflicht für besonders besorgniserregende Stoffe ab 0,1 Massenprozent.
VO (EU) Nr. 1007/2011 Anhang IVO (EU) 2024/1252 Anhang IIRL 2011/65/EU (RoHS)VO (EG) Nr. 1907/2006 Art. 33
Fragen

Häufige Fragen

Brauche ich heute schon einen digitalen Produktpass?

Verbindlich ist bisher nur der Batteriepass, ab dem 18. Februar 2027. Detergenzien folgen 2029, Spielzeug 2030. Für alle anderen Gruppen gibt es nur angekündigte Erlassjahre und damit keine Pflicht. Unabhängig davon gelten die Angaben zur Produktsicherheit seit Dezember 2024 und, für Verpackungen, die Verpackungsverordnung seit August 2026.

Stimmt es, dass Textilien ab 2027 einen Pass brauchen?

Nein. 2027 ist im Ökodesign-Arbeitsplan das geplante Jahr, in dem der Rechtsakt erlassen werden soll. Zwischen Erlass und Anwendung liegen nach der ESPR mindestens 18 Monate, realistisch also frühestens 2029. Solange kein Rechtsakt veröffentlicht ist, kann niemand sagen, welche Felder er verlangen wird.

Ich importiere selbst aus China. Ändert das etwas?

Ja, erheblich. Wer aus einem Drittland erstmals in der Union in Verkehr bringt, ist Importeur und trägt die Pflichten selbst — bei Batterien also den Batteriepass, unabhängig davon, wie klein der Shop ist.

Ich verkaufe keine Batterien. Bringt mir die App etwas?

Als freiwilliger Pass, ja: Material, Rezyklatanteil, Pflege, Reparatur und Entsorgung an einer Adresse, die Sie auf das Produkt drucken können. Der Pass ist sichtbar als freiwillig gekennzeichnet. Wer abwarten will, kann das ebenso vertreten — diese Seite redet Ihnen keine Frist ein.

Was passiert mit meinen Shop-Daten?

Die App liest Produkte, Varianten und Kollektionen. Bestellungen, Kunden, Zahlungen und Umsätze sieht sie nicht, weil sie dafür keine Berechtigung besitzt. Anwendung und Datenbank laufen auf Servern in Deutschland.

Was mache ich, wenn ein Pass falsche Angaben enthält?

Sie ziehen ihn zurück. Die öffentliche Seite meldet dann, dass der Pass zurückgezogen wurde, statt ins Leere zu laufen. Anschließend korrigieren Sie die Angaben und veröffentlichen eine neue Fassung; die alte bleibt als eingefrorene Version nachvollziehbar.

Was steht auf der öffentlichen Passseite?

Nur, was Sie als öffentlich gekennzeichnet haben; bei Nachweisen entscheiden Sie je Datei. Die Seite ist ohne Anmeldung erreichbar — das ist Vorgabe: Die Ökodesign-Verordnung verlangt freien und einfachen Zugang.

Was ist ein GS1 Digital Link, und brauche ich ihn?

Das ist die Adressform, die Handel und Behörden aus einem Barcode ableiten. Hat Ihre Variante einen Barcode, baut die App die Adresse so. Ohne Barcode vergibt sie eine eigene Kennung; der Pass funktioniert genauso, ist aber nicht normkonform — und die App sagt das an Ort und Stelle.

Ändert sich der Pass, wenn ich das Produkt ändere?

Nein. Eine veröffentlichte Fassung ist eingefroren und trägt eine Prüfsumme. Ändern Sie etwas, entsteht eine neue Fassung; die alte bleibt nachvollziehbar. Ein QR-Code auf einer Verpackung muss auch in zwei Jahren dasselbe sagen.

Muss ich meine Pässe im EU-Register eintragen?

Die Pflicht dazu entsteht erst mit dem Rechtsakt für Ihre Produktgruppe, nicht aus der ESPR selbst. Die App führt den Registerstand je Pass mit, meldet aber nicht selbsttätig an. Eine Eintragung ist im Übrigen ausdrücklich kein Nachweis der Einhaltung.

Wann gibt es die App, und was kostet sie?

Die App ist fertig und liegt bei Shopify zur Prüfung. Sobald sie freigegeben ist, steht sie im Shopify App Store. Der Preis steht noch nicht fest — schreiben Sie uns, wenn Sie früh dabei sein wollen, dann melden wir uns zum Start.

Ersetzt das eine Rechtsberatung?

Nein. Wir sagen, was in der Verordnung steht, und nennen die Fundstelle. Ob eine Pflicht Sie trifft, hängt an Ihrer Rolle, Ihrer Größe und Ihrem Produkt — das entscheidet keine App.

Früh dabei sein

Die App ist fertig und liegt bei Shopify zur Prüfung. Schreiben Sie uns kurz, welche Produkte Sie führen — dann melden wir uns, sobald sie im App Store steht.

Zugang anfragen

Die Angaben zu EU-Vorgaben sind mit Fundstellen belegt und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut des jeweiligen Rechtsakts in der geltenden Fassung. Stand: September 2026.