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Kleinunternehmerregelung §19 und Shopify (Reform 2025): so stellst du Shopify als Kleinunternehmer richtig ein

14. Juni 2026 · 6 Min. · zrapp.group

Wenn du in Shopify Kleinunternehmer einstellen willst, stößt du schnell an eine Grenze: Shopify kennt die deutsche Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nicht als eigene Option. Mit der Reform zum 1.1.2025 gelten neue Schwellen (25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr). Dieser Leitfaden zeigt dir, wie du Shopify korrekt konfigurierst und worauf du auf deinen Rechnungen achten musst.

Das Wichtigste in Kürze
  • Shopify kennt §19 UStG nicht nativ: Du musst Shopify manuell so einstellen, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, und auf Rechnungen den §19-Hinweis ergänzen.
  • Seit der Reform zum 1.1.2025 gelten in Deutschland 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr; wird die laufende Grenze überschritten, endet die Kleinunternehmer-Eigenschaft sofort.
  • §19 ist ein eigener Tatbestand: Als Kleinunternehmer brauchst du in der Regel weder OSS noch Reverse-Charge anzuwenden, weil du gar keine Umsatzsteuer ausweist.
  • In Österreich liegt die Kleinunternehmergrenze seit 2025 bei 55.000 € brutto (§6 Z27); die Schwellen je Land unterscheiden sich, also prüfe sie für deinen Sitzstaat.

Was die §19-Reform 2025 für Shopify-Händler bedeutet

Seit dem 1.1.2025 darf dein Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € betragen (vorher 22.000 €), und im laufenden Jahr greift eine Obergrenze von 100.000 €. Der entscheidende Unterschied zur alten Regelung: Überschreitest du die laufende Grenze von 100.000 €, verlierst du die Kleinunternehmer-Eigenschaft sofort – ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, musst du Umsatzsteuer ausweisen.

Als Kleinunternehmer weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und darfst keine Vorsteuer ziehen. Dafür entfällt der Aufschlag für deine Kunden, ein Vorteil im B2C-Geschäft. Wichtig: §19 ist ein eigener steuerlicher Tatbestand und hat nichts mit dem OSS-Verfahren oder Reverse-Charge zu tun; diese betreffen erst Händler, die regulär Umsatzsteuer ausweisen.

Warum Shopify §19 nicht nativ kennt

Shopify ist eine internationale Plattform und kennt das deutsche Konstrukt "Kleinunternehmer" nicht als Einstellung. Es gibt keinen Schalter "§19 aktivieren". Stattdessen musst du in den Steuereinstellungen dafür sorgen, dass auf deine Verkäufe schlicht keine Umsatzsteuer berechnet wird, und dass deine Rechnungen den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis tragen.

Das hat Folgen für die gesamte Buchhaltung: Die Standard-Bestellbestätigung von Shopify ist keine §14-konforme Rechnung. Du brauchst ein Tool, das den §19-Hinweis automatisch ergänzt und die Belege revisionssicher und GoBD-konform erstellt.

Shopify als Kleinunternehmer einstellen: Schritt für Schritt

Die folgende Reihenfolge stellt sicher, dass deine Verkäufe ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden und deine Belege korrekt sind:

  • In den Steuereinstellungen die Umsatzsteuersätze für deine Verkaufsregionen auf 0 % setzen bzw. keine Steuern berechnen lassen, sodass die Preise keine USt enthalten.
  • Sicherstellen, dass die Produktpreise als Endpreise ohne Steueraufschlag konfiguriert sind.
  • Auf jeder Rechnung den Pflichthinweis ergänzen: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
  • Die übrigen §14-UStG-Pflichtangaben (vollständige Adressen, fortlaufende Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung) sicherstellen.
  • Den laufenden Jahresumsatz überwachen – nähert er sich der 100.000-€-Grenze, musst du rechtzeitig auf Regelbesteuerung umstellen.

Rechnungen automatisieren statt manuell anpassen

Den §19-Hinweis bei jeder Bestellung von Hand einzufügen ist fehleranfällig und skaliert nicht. Mit einer Buchhaltungs-Anbindung läuft das automatisch: zrapp überträgt deine Shopify-Bestellungen direkt nach sevdesk oder Lexware Office und setzt den Steuerstatus, inklusive Kleinunternehmer-Logik, pro Bestellung korrekt.

So wird auf allen Belegen automatisch keine Umsatzsteuer ausgewiesen und der §19-Hinweis ergänzt. Wechselst du später in die Regelbesteuerung, stellst du den Status zentral um, statt jede Rechnung anzufassen.

Kleinunternehmer in Österreich und der Schweiz

Die Kleinunternehmerregelung gibt es nicht nur in Deutschland. In Österreich wurde die Grenze mit der Reform 2025 auf 55.000 € brutto angehoben (§6 Z27 öUStG); auch hier weist du keine Umsatzsteuer aus und der entsprechende Hinweis gehört auf die Rechnung.

Die Schweiz folgt einer anderen Logik: Dort beginnt die Mehrwertsteuerpflicht erst ab einem Umsatz von CHF 100.000, die Sätze liegen seit 2024 bei 8,1 % (Normalsatz), 3,8 % (Beherbergung) und 2,6 % (reduziert). Prüfe daher immer die Schwelle für deinen Sitzstaat, bevor du Shopify konfigurierst. Bei der Einrichtung über mehrere Länder hinweg unterstützen wir dich im Rahmen unserer Leistungen.

Häufige Fragen

Kann ich in Shopify einen "Kleinunternehmer-Modus" aktivieren?

Nein. Shopify kennt §19 UStG nicht als eigene Option. Du stellst stattdessen die Steuersätze so ein, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird, und ergänzt den §19-Hinweis auf den Rechnungen, idealerweise automatisiert über eine Buchhaltungs-Anbindung.

Welche Umsatzgrenzen gelten seit 2025 in Deutschland?

Dein Vorjahresumsatz darf 25.000 € nicht überschreiten und im laufenden Jahr gilt eine Obergrenze von 100.000 €. Wird die laufende Grenze überschritten, endet die Kleinunternehmer-Eigenschaft sofort und du musst Umsatzsteuer ausweisen.

Muss ich als Kleinunternehmer OSS oder Reverse-Charge beachten?

In der Regel nicht: Da du keine Umsatzsteuer ausweist, betreffen dich OSS und Reverse-Charge zunächst nicht. §19 ist ein eigener Tatbestand. Relevant werden diese Verfahren erst, wenn du in die Regelbesteuerung wechselst.

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