Was die §19-Reform 2025 für Shopify-Händler bedeutet
Seit dem 1.1.2025 darf dein Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € betragen (vorher 22.000 €), und im laufenden Jahr greift eine Obergrenze von 100.000 €. Der entscheidende Unterschied zur alten Regelung: Überschreitest du die laufende Grenze von 100.000 €, verlierst du die Kleinunternehmer-Eigenschaft sofort – ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, musst du Umsatzsteuer ausweisen.
Als Kleinunternehmer weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und darfst keine Vorsteuer ziehen. Dafür entfällt der Aufschlag für deine Kunden, ein Vorteil im B2C-Geschäft. Wichtig: §19 ist ein eigener steuerlicher Tatbestand und hat nichts mit dem OSS-Verfahren oder Reverse-Charge zu tun; diese betreffen erst Händler, die regulär Umsatzsteuer ausweisen.
Warum Shopify §19 nicht nativ kennt
Shopify ist eine internationale Plattform und kennt das deutsche Konstrukt "Kleinunternehmer" nicht als Einstellung. Es gibt keinen Schalter "§19 aktivieren". Stattdessen musst du in den Steuereinstellungen dafür sorgen, dass auf deine Verkäufe schlicht keine Umsatzsteuer berechnet wird, und dass deine Rechnungen den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis tragen.
Das hat Folgen für die gesamte Buchhaltung: Die Standard-Bestellbestätigung von Shopify ist keine §14-konforme Rechnung. Du brauchst ein Tool, das den §19-Hinweis automatisch ergänzt und die Belege revisionssicher und GoBD-konform erstellt.
Shopify als Kleinunternehmer einstellen: Schritt für Schritt
Die folgende Reihenfolge stellt sicher, dass deine Verkäufe ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden und deine Belege korrekt sind:
- In den Steuereinstellungen die Umsatzsteuersätze für deine Verkaufsregionen auf 0 % setzen bzw. keine Steuern berechnen lassen, sodass die Preise keine USt enthalten.
- Sicherstellen, dass die Produktpreise als Endpreise ohne Steueraufschlag konfiguriert sind.
- Auf jeder Rechnung den Pflichthinweis ergänzen: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
- Die übrigen §14-UStG-Pflichtangaben (vollständige Adressen, fortlaufende Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung) sicherstellen.
- Den laufenden Jahresumsatz überwachen – nähert er sich der 100.000-€-Grenze, musst du rechtzeitig auf Regelbesteuerung umstellen.
Rechnungen automatisieren statt manuell anpassen
Den §19-Hinweis bei jeder Bestellung von Hand einzufügen ist fehleranfällig und skaliert nicht. Mit einer Buchhaltungs-Anbindung läuft das automatisch: zrapp überträgt deine Shopify-Bestellungen direkt nach sevdesk oder Lexware Office und setzt den Steuerstatus, inklusive Kleinunternehmer-Logik, pro Bestellung korrekt.
So wird auf allen Belegen automatisch keine Umsatzsteuer ausgewiesen und der §19-Hinweis ergänzt. Wechselst du später in die Regelbesteuerung, stellst du den Status zentral um, statt jede Rechnung anzufassen.
Kleinunternehmer in Österreich und der Schweiz
Die Kleinunternehmerregelung gibt es nicht nur in Deutschland. In Österreich wurde die Grenze mit der Reform 2025 auf 55.000 € brutto angehoben (§6 Z27 öUStG); auch hier weist du keine Umsatzsteuer aus und der entsprechende Hinweis gehört auf die Rechnung.
Die Schweiz folgt einer anderen Logik: Dort beginnt die Mehrwertsteuerpflicht erst ab einem Umsatz von CHF 100.000, die Sätze liegen seit 2024 bei 8,1 % (Normalsatz), 3,8 % (Beherbergung) und 2,6 % (reduziert). Prüfe daher immer die Schwelle für deinen Sitzstaat, bevor du Shopify konfigurierst. Bei der Einrichtung über mehrere Länder hinweg unterstützen wir dich im Rahmen unserer Leistungen.
