Recht

Widerrufsbutton ab 19.06.2026: Was Onlineshops jetzt wissen müssen

19. Juni 2026 · 6 Min. · zrapp.group

Zum 19. Juni 2026 kommt eine neue Pflicht auf praktisch jeden Onlineshop mit Endkunden zu: der Widerrufsbutton. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einen Vertrag genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn im Internet geschlossen haben. Was das konkret bedeutet, wen es betrifft und wie du es in wenigen Minuten rechtskonform umsetzt — kompakt erklärt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ab dem 19. Juni 2026 müssen B2C-Onlineshops eine digitale Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) bereitstellen — Rechtsgrundlage ist der neue § 356a BGB (Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2673).
  • Der Button muss gut sichtbar und ohne Login erreichbar sein, eindeutig „Vertrag widerrufen“ heißen und zu einem Formular mit Bestätigungs-Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ führen.
  • Abgefragt werden dürfen nur Name, Bestell-/Vertragsnummer und E-Mail — ein Widerrufsgrund darf nicht verlangt werden (Datensparsamkeit).
  • Der Kunde muss unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger mit Datum und Uhrzeit erhalten. Verstöße können abgemahnt werden.

Was ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton ist eine ständig verfügbare, digitale Funktion auf deiner Website, über die Kund:innen ihren Vertrag widerrufen können. Er ist das Gegenstück zum „Kaufen“-Klick: Wer online bestellen kann, soll genauso unkompliziert online widerrufen können.

Wichtig: Der Widerrufsbutton (§ 356a BGB) ist nicht zu verwechseln mit dem bereits seit 2022 bestehenden Kündigungsbutton (§ 312k BGB). Der Kündigungsbutton beendet laufende Dauerschuldverhältnisse (z. B. Abos), der neue Widerrufsbutton betrifft das 14-tägige Widerrufsrecht im Fernabsatz.

Rechtsgrundlage und Stichtag

Die Pflicht ergibt sich aus dem neuen § 356a BGB, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 umsetzt. In Kraft tritt die Regelung am 19. Juni 2026 — ab diesem Datum muss die Widerrufsfunktion in deinem Shop vorhanden sein.

Für wen gilt die Pflicht?

Betroffen sind alle Unternehmer, die mit Verbraucher:innen (B2C) Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche — also Website, Shop oder App — schließen, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das trifft auf nahezu jeden Shopify-, WooCommerce- oder Shopware-Shop mit Endkunden zu.

Nicht erfasst sind:

  • reine B2B-Geschäfte (Verträge ausschließlich mit Unternehmen)
  • Verträge, die per Telefon, Fax oder Bestellkarte geschlossen werden
  • Verträge, für die kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (z. B. bestimmte digitale Inhalte oder schnell verderbliche Waren)

Die Pflicht-Elemente im Detail

Damit deine Umsetzung rechtssicher ist, muss die Funktion mehrere Anforderungen erfüllen:

  • Sichtbarer Button mit der eindeutigen Beschriftung „Vertrag widerrufen“ — gut auffindbar, optisch hervorgehoben und ohne Login erreichbar (auch für Gastbesteller). Mehrdeutige Begriffe wie „Stornieren“ sind unzulässig.
  • Zweistufiges Verfahren: Der erste Button führt zu einer Formularseite, auf der ein zweiter Button mit „Widerruf bestätigen“ den Widerruf absendet.
  • Datensparsame Eingabefelder: nur Name, Bestell-/Vertragsnummer und ein elektronisches Kommunikationsmittel (E-Mail). Ein Widerrufsgrund darf nicht abgefragt werden.
  • Eingangsbestätigung: Der Shop muss dem Kunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) den Eingang bestätigen — inklusive Inhalt der Erklärung sowie Datum und genauer Uhrzeit.
  • Ständige Verfügbarkeit: Die Funktion muss während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar sein.

Was passiert bei Nichtumsetzung?

Wer die Pflicht ignoriert, riskiert Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände sowie mögliche Bußgelder. Da die Anforderung klar gesetzlich geregelt und der Stichtag bekannt ist, ist mit einer entsprechenden Abmahnwelle zu rechnen — wie schon beim Kündigungsbutton 2022. Eine frühzeitige, saubere Umsetzung schützt dich davor.

So setzt du den Widerrufsbutton kostenlos um

Du musst das Rad nicht neu erfinden: Wir stellen einen kostenlosen, quelloffenen Widerrufsbutton bereit, der alle oben genannten Anforderungen erfüllt — zweistufiges Verfahren, korrekte Beschriftungen, Datensparsamkeit und automatische Eingangsbestätigung mit Zeitstempel.

Die Einbindung dauert wenige Minuten: registrieren, E-Mail bestätigen und das fertige Snippet in deinen Shop einfügen. Der Button funktioniert auf jeder Website — Shopify, WooCommerce, Shopware oder einer eigenen Seite. Mehr zu unserer Arbeit findest du auf der Leistungen-Seite.

Häufige Fragen zum Widerrufsbutton

Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?

Ab dem 19. Juni 2026. An diesem Tag tritt der neue § 356a BGB in Kraft, der die Widerrufsfunktion für B2C-Fernabsatzverträge vorschreibt.

Wie muss der Button beschriftet sein?

Der erste Button trägt die eindeutige Beschriftung „Vertrag widerrufen“, die Bestätigungs-Schaltfläche auf der Formularseite heißt „Widerruf bestätigen“. Mehrdeutige Begriffe wie „Stornieren“ oder „Serviceanfrage“ sind nicht zulässig.

Welche Daten darf ich abfragen?

Nur Name, Bestell- bzw. Vertragsnummer und eine E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung. Ein Widerrufsgrund darf nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit nicht verlangt werden.

Gilt die Pflicht auch im B2B?

Nein. Die Pflicht gilt nur gegenüber Verbraucher:innen (B2C). Reine B2B-Verträge sowie Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht sind ausgenommen.

Ist der Widerrufsbutton dasselbe wie der Kündigungsbutton?

Nein. Der Kündigungsbutton (§ 312k BGB, seit 2022) beendet laufende Dauerverträge. Der Widerrufsbutton (§ 356a BGB) betrifft das 14-tägige Widerrufsrecht im Fernabsatz.

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