Was ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist eine ständig verfügbare, digitale Funktion auf deiner Website, über die Kundinnen und Kunden ihren Vertrag mit wenigen Klicks widerrufen können. Er ist das Gegenstück zum „Kaufen“-Button: Wer online bestellen kann, soll genauso einfach online widerrufen können — ohne Brief, ohne Telefonat, ohne Hürden.
Wichtig ist die Abgrenzung zu zwei verwandten Pflichten: Der Widerrufsbutton (§ 356a BGB) betrifft das 14-tägige Widerrufsrecht im Fernabsatz. Er ist NICHT zu verwechseln mit dem seit 2022 bestehenden Kündigungsbutton (§ 312k BGB), der laufende Dauerschuldverhältnisse wie Abos beendet. Beide Buttons können nebeneinander nötig sein — sie lösen unterschiedliche Vorgänge aus.
Rechtsgrundlage: § 356a BGB und die EU-Richtlinie 2023/2673
Die Pflicht ergibt sich aus dem neuen § 356a BGB, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 in nationales Recht umsetzt. Ziel der Richtlinie ist es, den Widerruf im Fernabsatz so einfach zu machen wie den Vertragsschluss selbst — ein einheitlicher Verbraucherschutz-Standard in der gesamten EU.
Der zeitliche Ablauf: Das deutsche Umsetzungsgesetz wurde am 19. Dezember 2025 beschlossen und am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In Kraft tritt § 356a BGB am 19. Juni 2026 — und zwar ohne Übergangsfrist. Ab diesem Tag muss die Widerrufsfunktion in deinem Shop vorhanden und korrekt umgesetzt sein.
Für wen gilt die Pflicht?
Betroffen sind alle Unternehmer, die mit Verbraucherinnen und Verbrauchern (B2C) Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche — also Website, Shop oder App — schließen, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das trifft auf nahezu jeden klassischen B2C-Onlineshop zu.
Wichtig: Es gibt keine Ausnahme für Kleinstunternehmen oder umsatzschwache Shops. Auch Start-ups, Nebenerwerbs-Shops und kleine Händler müssen die Funktion bereitstellen. Auf Marktplätzen gilt sie ebenso. Bei gemischten Geschäftsmodellen (B2B und B2C) muss der Widerrufsbutton zumindest für den Verbraucher-Bereich verfügbar sein.
Wann der Widerrufsbutton NICHT nötig ist
Die Pflicht greift nur, wenn überhaupt ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Ausgenommen sind insbesondere:
- Reine B2B-Verträge (ausschließlich Geschäfte mit Unternehmen)
- Verträge, die per Telefon, Fax oder Bestellkarte geschlossen werden (nicht über eine Online-Oberfläche)
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder klar personalisiert sind
- Versiegelte Waren aus Gründen des Gesundheitsschutzes/der Hygiene, die nach der Lieferung entsiegelt wurden
- Digitale Inhalte, deren Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat
- Schnell verderbliche Waren
Die Anforderungen im Detail
Damit deine Umsetzung rechtssicher ist, muss die Funktion mehrere Kriterien erfüllen. Diese sind klar geregelt:
- Eindeutige Beschriftung: Die Schaltfläche trägt die Worte „Vertrag widerrufen“ oder eine ebenso eindeutige Formulierung. Mehrdeutige Begriffe wie „Stornieren“, „Serviceanfrage“ oder „Retoure“ sind unzulässig.
- Gut sichtbar und unmittelbar erreichbar: prominent platziert, optisch hervorgehoben, ohne unnötige Zwischenschritte — und ohne Login. Auch Gastbesteller müssen ihn nutzen können.
- Es muss kein technischer Button sein: Auch ein klar erkennbarer, hervorgehobener Hyperlink ist zulässig. Entscheidend sind Auffindbarkeit, eindeutige Beschriftung und der korrekte Ablauf.
- Zweistufiges Verfahren: Der erste Button führt zu einer Widerrufsformularseite; dort schließt ein zweiter Button mit der Beschriftung „Widerruf bestätigen“ den Vorgang ab.
- Ständige Verfügbarkeit: Die Funktion muss während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar sein.
Welche Daten du abfragen darfst — und welche nicht
Auf der Formularseite gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit. Du darfst ausschließlich die Angaben verlangen, die zur Identifikation von Vertrag und Person nötig sind:
- Name der verbrauchenden Person
- Bestell- bzw. Vertragsnummer zur eindeutigen Zuordnung
- ein elektronisches Kommunikationsmittel (in der Regel die E-Mail-Adresse) für die Eingangsbestätigung
Die Eingangsbestätigung — der oft übersehene Pflichtteil
Sobald der Verbraucher den Widerruf abgeschickt hat, muss der Händler den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen — in der Praxis per E-Mail. Diese Bestätigung muss zwei Dinge enthalten: den Inhalt der Widerrufserklärung sowie das Datum und die genaue Uhrzeit des Eingangs.
Genau dieser Teil wird bei selbstgebauten Lösungen am häufigsten vergessen. Ein bloßes „Danke, wir haben deine Anfrage erhalten“ auf der Website reicht nicht — es braucht den nachweisbaren, zeitgestempelten Beleg an den Kunden.
Was bei Nichtumsetzung droht
Die Konsequenzen sind erheblich und gleich dreifach:
- Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände — bei einer klar geregelten Pflicht mit bekanntem Stichtag ist mit einer Abmahnwelle zu rechnen (wie schon beim Kündigungsbutton 2022).
- Bußgelder bis 50.000 €; bei Unternehmen mit über 1,25 Mio. € Jahresumsatz sind sogar bis zu 4 % des Jahresumsatzes möglich.
- Verlängerte Widerrufsfrist: Fehlt die Funktion (bzw. die Information darüber), verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf 12 Monate und 14 Tage — Kunden können also bis über ein Jahr später noch widerrufen.
Widerrufsbutton umsetzen: Schritt für Schritt
Du musst das Rad nicht neu erfinden. Mit unserem kostenlosen, quelloffenen Widerrufsbutton ist die Pflicht in wenigen Minuten erfüllt — er bringt das zweistufige Verfahren, die korrekten Beschriftungen, die Datensparsamkeit und die automatische Eingangsbestätigung mit Zeitstempel von Haus aus mit.
Die Einbindung in Kürze:
- Registrieren und E-Mail bestätigen (Double-Opt-In) — du bekommst dein fertiges Einbettungs-Snippet.
- Snippet in deinen Shop einfügen (funktioniert auf Shopify, WooCommerce, Shopware oder jeder eigenen Seite).
- Den Button gut sichtbar und ohne Login platzieren — z. B. im Footer.
- Fertig: Kunden widerrufen über den Button, du wirst benachrichtigt, der Kunde erhält automatisch die Eingangsbestätigung.
Checkliste: Ist dein Widerrufsbutton rechtssicher?
Prüfe deine Umsetzung anhand dieser Punkte:
- Button „Vertrag widerrufen“ ist auf jeder Seite leicht auffindbar und ohne Login erreichbar
- Zweistufiger Ablauf mit Bestätigungs-Schaltfläche „Widerruf bestätigen“
- Formular fragt nur Name, Bestell-/Vertragsnummer und E-Mail ab — keinen Grund
- Kunde erhält unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Inhalt, Datum und Uhrzeit
- Die Funktion ist während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar
- In der Widerrufsbelehrung ist auf die Funktion und ihre Platzierung hingewiesen
