Recht

Widerrufsbutton ab 19.06.2026: der komplette Leitfaden (§ 356a BGB)

19. Juni 2026 · 13 Min. · zrapp.group

Zum 19. Juni 2026 kommt eine neue Pflicht auf praktisch jeden Onlineshop mit Endkunden zu: der Widerrufsbutton. Die Idee dahinter ist einfach — Verbraucher sollen einen online geschlossenen Vertrag genauso unkompliziert widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben. Doch hinter der einfachen Idee stecken konkrete rechtliche Anforderungen, deren Missachtung teuer wird. Dieser Leitfaden erklärt umfassend die Rechtsgrundlage, wer betroffen ist, welche Ausnahmen gelten, wie die Funktion exakt aussehen muss, was bei Verstößen droht — und wie du den Widerrufsbutton in wenigen Minuten kostenlos und rechtssicher umsetzt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ab dem 19. Juni 2026 müssen B2C-Onlineshops eine digitale Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) bereitstellen — Rechtsgrundlage ist der neue § 356a BGB (Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2023/2673). Es gibt keine Übergangsfrist.
  • Der Button muss ständig verfügbar, prominent und ohne Login erreichbar sein, eindeutig „Vertrag widerrufen“ heißen und zweistufig zu einer Bestätigung („Widerruf bestätigen“) führen.
  • Abgefragt werden dürfen nur Name, Bestell-/Vertragsnummer und E-Mail (Datensparsamkeit) — ein Widerrufsgrund ist tabu. Der Kunde erhält eine Eingangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger mit Datum und Uhrzeit.
  • Wer nicht umsetzt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder bis 50.000 € (bei großen Unternehmen bis 4 % Jahresumsatz) und eine auf 12 Monate + 14 Tage verlängerte Widerrufsfrist.

Was ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton ist eine ständig verfügbare, digitale Funktion auf deiner Website, über die Kundinnen und Kunden ihren Vertrag mit wenigen Klicks widerrufen können. Er ist das Gegenstück zum „Kaufen“-Button: Wer online bestellen kann, soll genauso einfach online widerrufen können — ohne Brief, ohne Telefonat, ohne Hürden.

Wichtig ist die Abgrenzung zu zwei verwandten Pflichten: Der Widerrufsbutton (§ 356a BGB) betrifft das 14-tägige Widerrufsrecht im Fernabsatz. Er ist NICHT zu verwechseln mit dem seit 2022 bestehenden Kündigungsbutton (§ 312k BGB), der laufende Dauerschuldverhältnisse wie Abos beendet. Beide Buttons können nebeneinander nötig sein — sie lösen unterschiedliche Vorgänge aus.

Rechtsgrundlage: § 356a BGB und die EU-Richtlinie 2023/2673

Die Pflicht ergibt sich aus dem neuen § 356a BGB, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 in nationales Recht umsetzt. Ziel der Richtlinie ist es, den Widerruf im Fernabsatz so einfach zu machen wie den Vertragsschluss selbst — ein einheitlicher Verbraucherschutz-Standard in der gesamten EU.

Der zeitliche Ablauf: Das deutsche Umsetzungsgesetz wurde am 19. Dezember 2025 beschlossen und am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In Kraft tritt § 356a BGB am 19. Juni 2026 — und zwar ohne Übergangsfrist. Ab diesem Tag muss die Widerrufsfunktion in deinem Shop vorhanden und korrekt umgesetzt sein.

Für wen gilt die Pflicht?

Betroffen sind alle Unternehmer, die mit Verbraucherinnen und Verbrauchern (B2C) Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche — also Website, Shop oder App — schließen, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das trifft auf nahezu jeden klassischen B2C-Onlineshop zu.

Wichtig: Es gibt keine Ausnahme für Kleinstunternehmen oder umsatzschwache Shops. Auch Start-ups, Nebenerwerbs-Shops und kleine Händler müssen die Funktion bereitstellen. Auf Marktplätzen gilt sie ebenso. Bei gemischten Geschäftsmodellen (B2B und B2C) muss der Widerrufsbutton zumindest für den Verbraucher-Bereich verfügbar sein.

Wann der Widerrufsbutton NICHT nötig ist

Die Pflicht greift nur, wenn überhaupt ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Ausgenommen sind insbesondere:

  • Reine B2B-Verträge (ausschließlich Geschäfte mit Unternehmen)
  • Verträge, die per Telefon, Fax oder Bestellkarte geschlossen werden (nicht über eine Online-Oberfläche)
  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder klar personalisiert sind
  • Versiegelte Waren aus Gründen des Gesundheitsschutzes/der Hygiene, die nach der Lieferung entsiegelt wurden
  • Digitale Inhalte, deren Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat
  • Schnell verderbliche Waren

Die Anforderungen im Detail

Damit deine Umsetzung rechtssicher ist, muss die Funktion mehrere Kriterien erfüllen. Diese sind klar geregelt:

  • Eindeutige Beschriftung: Die Schaltfläche trägt die Worte „Vertrag widerrufen“ oder eine ebenso eindeutige Formulierung. Mehrdeutige Begriffe wie „Stornieren“, „Serviceanfrage“ oder „Retoure“ sind unzulässig.
  • Gut sichtbar und unmittelbar erreichbar: prominent platziert, optisch hervorgehoben, ohne unnötige Zwischenschritte — und ohne Login. Auch Gastbesteller müssen ihn nutzen können.
  • Es muss kein technischer Button sein: Auch ein klar erkennbarer, hervorgehobener Hyperlink ist zulässig. Entscheidend sind Auffindbarkeit, eindeutige Beschriftung und der korrekte Ablauf.
  • Zweistufiges Verfahren: Der erste Button führt zu einer Widerrufsformularseite; dort schließt ein zweiter Button mit der Beschriftung „Widerruf bestätigen“ den Vorgang ab.
  • Ständige Verfügbarkeit: Die Funktion muss während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar sein.

Welche Daten du abfragen darfst — und welche nicht

Auf der Formularseite gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit. Du darfst ausschließlich die Angaben verlangen, die zur Identifikation von Vertrag und Person nötig sind:

  • Name der verbrauchenden Person
  • Bestell- bzw. Vertragsnummer zur eindeutigen Zuordnung
  • ein elektronisches Kommunikationsmittel (in der Regel die E-Mail-Adresse) für die Eingangsbestätigung

Die Eingangsbestätigung — der oft übersehene Pflichtteil

Sobald der Verbraucher den Widerruf abgeschickt hat, muss der Händler den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen — in der Praxis per E-Mail. Diese Bestätigung muss zwei Dinge enthalten: den Inhalt der Widerrufserklärung sowie das Datum und die genaue Uhrzeit des Eingangs.

Genau dieser Teil wird bei selbstgebauten Lösungen am häufigsten vergessen. Ein bloßes „Danke, wir haben deine Anfrage erhalten“ auf der Website reicht nicht — es braucht den nachweisbaren, zeitgestempelten Beleg an den Kunden.

Was bei Nichtumsetzung droht

Die Konsequenzen sind erheblich und gleich dreifach:

  • Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände — bei einer klar geregelten Pflicht mit bekanntem Stichtag ist mit einer Abmahnwelle zu rechnen (wie schon beim Kündigungsbutton 2022).
  • Bußgelder bis 50.000 €; bei Unternehmen mit über 1,25 Mio. € Jahresumsatz sind sogar bis zu 4 % des Jahresumsatzes möglich.
  • Verlängerte Widerrufsfrist: Fehlt die Funktion (bzw. die Information darüber), verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf 12 Monate und 14 Tage — Kunden können also bis über ein Jahr später noch widerrufen.

Widerrufsbutton umsetzen: Schritt für Schritt

Du musst das Rad nicht neu erfinden. Mit unserem kostenlosen, quelloffenen Widerrufsbutton ist die Pflicht in wenigen Minuten erfüllt — er bringt das zweistufige Verfahren, die korrekten Beschriftungen, die Datensparsamkeit und die automatische Eingangsbestätigung mit Zeitstempel von Haus aus mit.

Die Einbindung in Kürze:

  • Registrieren und E-Mail bestätigen (Double-Opt-In) — du bekommst dein fertiges Einbettungs-Snippet.
  • Snippet in deinen Shop einfügen (funktioniert auf Shopify, WooCommerce, Shopware oder jeder eigenen Seite).
  • Den Button gut sichtbar und ohne Login platzieren — z. B. im Footer.
  • Fertig: Kunden widerrufen über den Button, du wirst benachrichtigt, der Kunde erhält automatisch die Eingangsbestätigung.

Checkliste: Ist dein Widerrufsbutton rechtssicher?

Prüfe deine Umsetzung anhand dieser Punkte:

  • Button „Vertrag widerrufen“ ist auf jeder Seite leicht auffindbar und ohne Login erreichbar
  • Zweistufiger Ablauf mit Bestätigungs-Schaltfläche „Widerruf bestätigen“
  • Formular fragt nur Name, Bestell-/Vertragsnummer und E-Mail ab — keinen Grund
  • Kunde erhält unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Inhalt, Datum und Uhrzeit
  • Die Funktion ist während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar
  • In der Widerrufsbelehrung ist auf die Funktion und ihre Platzierung hingewiesen

Häufige Fragen zum Widerrufsbutton

Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?

Ab dem 19. Juni 2026. An diesem Tag tritt § 356a BGB in Kraft, der die Widerrufsfunktion für B2C-Fernabsatzverträge vorschreibt — ohne Übergangsfrist.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht der Widerrufsbutton?

Auf § 356a BGB, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 umsetzt. Das Umsetzungsgesetz wurde am 19.12.2025 beschlossen und am 5.2.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Wie muss der Button beschriftet sein?

Der erste Button trägt die eindeutige Beschriftung „Vertrag widerrufen“, die Bestätigungs-Schaltfläche heißt „Widerruf bestätigen“. Mehrdeutige Begriffe wie „Stornieren“ sind nicht zulässig. Statt eines Buttons ist auch ein klar erkennbarer, hervorgehobener Hyperlink erlaubt.

Welche Daten darf ich abfragen?

Nur Name, Bestell- bzw. Vertragsnummer und eine E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung. Ein Widerrufsgrund darf nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit nicht verlangt werden.

Gilt die Pflicht auch für kleine Shops und im B2B?

Für kleine Shops gibt es keine Ausnahme — die Pflicht gilt unabhängig vom Umsatz. Reines B2B sowie Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht sind ausgenommen.

Was droht, wenn ich den Button nicht umsetze?

Abmahnungen, Bußgelder bis 50.000 € (bei großen Unternehmen bis 4 % Jahresumsatz) und eine auf 12 Monate und 14 Tage verlängerte Widerrufsfrist.

Ist der Widerrufsbutton dasselbe wie der Kündigungsbutton?

Nein. Der Kündigungsbutton (§ 312k BGB, seit 2022) beendet laufende Dauerverträge. Der Widerrufsbutton (§ 356a BGB) betrifft das 14-tägige Widerrufsrecht im Fernabsatz. Je nach Geschäftsmodell brauchst du beide.

Muss ich die Eingangsbestätigung wirklich versenden?

Ja. Der Eingang des Widerrufs muss unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) bestätigt werden — mit Inhalt der Erklärung sowie Datum und genauer Uhrzeit.

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